Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 geboren sind, werden regulär im August 2019 eingeschult. Wohnen Sie im Einzugsbereich unserer Schule, sind wir zuständig für die Schulanmeldung Ihres Kindes.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Sprechzeiten
Bitte beachten Sie: Die Sprechzeiten werden ggf. zeitnah den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Montag |
08.00 Uhr - 12.00 h |
Dienstag |
09.00 Uhr - 13.00 h |
Mittwoch |
08.00 Uhr - 13.00 h |
Donnerstag |
13.00 Uhr - 18.00 h |
Freitag |
08.00 Uhr - 12.00 h |
Unsere Schulsekretärin, Frau Weber, beantwortet gerne alle Fragen zum Anmeldeverfahren zum Schulstart sowie zur Einschulung und ist während der Sprechzeiten persönlich für Sie da.
Eine Schulanmeldung muss immer in der Grundschule Ihres Einzugsbereiches erfolgen,
auch wenn Sie für Ihr Kind eine andere Grund- bzw. Privatschule oder ein anderes Ganztagsmodell in Erwägung ziehen.
Für die Aufnahme in einer anderen Grundschule ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Diesen Antrag stellen Sie bei der Anmeldung. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Wünschen Sie die Aufnahme Ihres Kindes bei uns, obwohl Sie nicht im Einzugsbereich wohnen, freuen wir uns. Der Antrag hierfür muss jedoch in der zuständigen Grundschule erfolgen.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Pankow. Über die Entscheidung, an welcher Grundschule Ihr Kind aufgenommen wird, informiert Sie das Schulamt schriftlich.
Informationen zur Terminvereinbarung der schulärztlichen Untersuchung Ihres Kind durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhalten Sie bei der Schulanmeldung.
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis 31. März 2013 geboren ist, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kita erwarten lassen, können Sie bei der Schulanmeldung die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Über den Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Hierbei werden die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass in dem Fall die schulärztliche Untersuchung bis Februar 2018 erfolgen muss. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.
Nützliche Hinweise zum Anmeldeverfahren, auch zur Möglichkeit der vorzeitigen bzw. späteren Einschulung, sind in diesem Informationsflyer zusammengestellt.
Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind eine neue, spannende Lebensphase. Was Sie anlässlich der Einschulung Ihres Kindes allgemein über die Grundschule, die flexible Schulanfangsphase, jahrgangsübergreifendes Lernen sowie die Betreuungsangebote wissen müssen, können Sie im aktuellen Ratgeber für Eltern der Schulanfänger nachlesen.
Notieren Sie sich doch schon mal den Termin für die Einschulungsfeier in Ihrem Terminkalender: Am Samstag, den 25. August 2018 ist es soweit. Der reguläre Unterricht in der Schulanfangsphase beginnt für Ihr Kind mit dem ersten Schultag am Montag, dem 27. August 2018.
Ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind nach Anerkennung des Bedarfs bereits vor Schulbeginn ab 1. August 2018 wahrnehmen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Über den jeweiligen Betreuungsbedarf entscheidet das Jugendamt, das auch die Höhe der Kostenpflicht für die Betreuungszeiten außerhalb der verlässlichen Halbtagsgrundschule ( 7.30 Uhr - 13.30 Uhr ) festlegt.
Zur Begründung des Betreuungsbedarfs benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis. Grundlage zur Ermittlung der Kostenbeteiligung ist eine Erklärung zu Ihrem Einkommen.
Die Höhe der Kostenbeteiligung teilt Ihnen das Jugendamt in einem Bescheid mit.
Alle wichtigen Formulare zur Einschulung finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Viele weitere Links und Informationen finden Sie auch auf unseren Elternseiten.