Liebe Eltern,
gem. Senatsbeschluss kann weiterhin Wechselunterricht für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen in halber Klassenstärke angeboten werden. Seit dem 19. April 2021 gilt ergänzend eine verbindliche Testpflicht.
Bitte beachten Sie alle Informationen, die Sie bzw. Ihr Kind in dem Zusammenhang erhalten. Unser Konzept und der Ablaufplan für den Präsenzunterricht berücksichtigt zum einen die begrenzten räumlichen Gegebenheiten unserer Schule und orientiert sich zum anderen - auch mit Blick auf den Infektionsschutz - an den Vorgaben der Senatsverwaltung. Damit möchten wir einen bestmöglichen Schutz für unsere Schüler*innen erreichen. Während der Präsenzzeiten sind alle Schüler*innen verpflichtet, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen weiterhin ausgesetzt bleibt. Entscheiden Sie sich für schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH), ist eine Nachricht an die Klassenleitung erforderlich. Eine Mitteilung, wie die Lernaufgaben für die Schüler*innen übermittelt werden, erhalten Sie bzw. Ihr Kind umgehend.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihren Einsatz!
Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund!
Das Team der Grundschule an den Buchen
Der Unterricht findet in zwei Zeitschienen mit versetztem Schulbeginn und variierenden Pausenzeiten statt. Über die Gruppeneinteilung sowie über den Stundenplan werden die Schüler*innen und Eltern über die Klassenleitung informiert. Zusätzlich zu den drei Unterrichtsstunden pro Tag erhalten unsere Schüler*innen Aufgaben, die sie zu Hause erledigen.
Für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen sowie für das Personal besteht die Pflicht, auf dem gesamten Schulgelände (Außengelände, Schulgebäude und auch in den Klassenräumen) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Die Öffnung der Schulen betrifft ausschließlich den Unterricht und nicht die ergänzende Förderung und Betreuung. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 - 6 wird weiterhin
ausschließlich für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen sowie Alleinerziehenden angeboten. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, wird vorausgesetzt, dass Eltern eine Selbsterklärung abgeben. Für die Frage, wann und von wem diese eingeschränkte
Betreuung in Anspruch genommen werden kann, gelten verbindliche Festlegungen.
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich gerne direkt an uns - wir sind telefonisch oder per Email für Sie erreichbar. In der augenblicklichen Situation müssen wir Sie darum bitten, das Schulgebäude nicht ohne Aufforderung zu betreten. Falls Sie Ihr Kind von der Schule abholen möchten, schlagen wir vor, dass Sie es am Tor erwarten.