Der Anmeldezeitraum für die Schulstarter 2024 ist abgelaufen. Sobald uns Informationen zur Schulanmeldung 2025 vorliegen, werden die Angaben auf dieser Seite aktualisiert.

Sollten Sie Fragen zur Schulanmeldung oder zum Schulstart haben, wenden Sie sich gerne an uns!

Anmeldung für den Schulstart 2024

Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren, wird es am 01. August 2024 schulpflichtig. Wohnen Sie im Einzugsbereich der Grundschule an den Buchen, sind wir in der Regel als nächstgelegene öffentliche Grundschule zuständig für die Schulanmeldung Ihres Kindes. Zur Schulanmeldung sind Sie gesetzlich verpflichtet. Der Termin ist unbedingt einzuhalten.

Anmeldezeitraum vom 09. Oktober bis einschließlich 20. Oktober 2023

Bitte halten Sie den Anmeldezeitraum ein und bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Ihre eigenen Personalpapiere (Personalausweis oder Reisepass
    mit aktueller Meldebescheinigung)
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • Sonstige Papiere (z.B.Vollmacht)

Für Ihre persönliche Anmeldung sind wir ganz für Sie da

Unsere Schulsekretärin, Frau Weber, nimmt Ihre Anmeldung entgegen und beantwortet gerne Ihre Fragen zum Anmeldeverfahren allgemein, zum Schulstart sowie zur Einschulung.

Sollten Sie vorab Fragen zum Anmeldeverfahren haben, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!

Aus organisatorischen Gründen sind Anmeldungen nur während der Sprechzeiten möglich.

Sprechzeiten für die Schulanmeldungen 2024

Mo, 09. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Di, 10. Okt.

 08:00 - 10:00 Uhr

Mi, 11. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Do, 12. Okt.

 14:00 - 18:00 Uhr

Fr, 13. Okt.

 08:00 - 10:00 Uhr

Mo, 16. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Di, 17. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Mi,  18. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr

Do, 19. Okt.

 08:00 - 12:00 Uhr

Fr, 20. Okt.

08:00 - 10:00 Uhr


Warum Sie Ihr Kind bei uns anmelden müssen

Eine Schulanmeldung muss immer in der für Sie zuständigen Grundschule erfolgen, auch wenn Sie für Ihr Kind eine andere Grund- bzw. Privatschule oder ein anderes Ganztagsmodell in Erwägung ziehen. 

Für die Aufnahme in einer anderen Grundschule ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Diesen Antrag stellen Sie bei der Anmeldung. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.

Wünschen Sie die Aufnahme Ihres Kindes in der Grundschule an den Buchen, obwohl wir nicht für Sie zuständige Grundschule sind, freuen wir uns. Der Antrag hierfür muss jedoch in der für Sie zuständigen Grundschule erfolgen.

Die Schulplätze vergibt das Schulamt Pankow. Über die Entscheidung, an welcher Grundschule Ihr Kind angenommen wird, informiert Sie das Schulamt schriftlich. Organisatorische Gründe erfordern es in Einzelfällen, dass Ihr/e Kind/er nicht an der Schule, für die eine Anmeldung erfolgt ist, aufgenommen werden können.

Informationen zur Terminvereinbarung zur schulärztlichen Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhalten Sie bei der Schulanmeldung.

Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind eine neue, spannende Lebensphase. Was Sie anlässlich der Einschulung Ihres Kindes allgemein über die Grundschule, die flexible Schulanfangsphase, jahrgangsübergreifendes Lernen sowie die Betreuungsangebote wissen müssen, können Sie in dem aktuellen Ratgeber für Eltern zum Schulanfang nachlesen.

Nützliche Hinweise zum Anmeldeverfahren, auch zur Möglichkeit der vorzeitigen bzw. späteren Einschulung, sind in dieser Informationsbroschüre ebenfalls zusammengestellt.


Endlich Schulkind - wann geht's los?

Notieren Sie sich doch schon mal den Termin für die Einschulung in Ihrem Terminkalender:

Die Einschulungsfeierlichkeiten sind für Samstag, den 07. September 2024 geplant und schon kurz danach geht's richtig los. Der Unterricht in der Schulanfangsphase beginnt für Ihr "Schulkind" am darauf folgenden Montag, dem 09. September 2024. Alle weiteren Infos hierzu erhalten Sie rechtzeitig.


Früher oder später?

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 31. März 2019 geboren ist, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht des Bezirks. Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2019 geboren, kann es erst im Sommer 2025 eingeschult werden.

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kita erwarten lassen, können Sie bei der Schulanmeldung die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Über den Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Hierbei werden die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass in dem Fall die schulärztliche Untersuchung bis Ende Februar 2024 erfolgen sollte und der Antrag auf Zurückstellung bis zum 01. März 2024 gestellt sein muss. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.


Sie benötigen eine ergänzende Betreuung für Ihr Kind?

Einen entsprechenden Antrag stellen Sie mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahrs eingehen. Als offene Ganztagsschule bieten wir eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 07:30 bis 13:30 Uhr. Darüber hinaus kann Betreuung ab 06:00 Uhr und bis 18:00 Uhr sowie Betreuung in den Ferien beantragt werden. Die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr ist in den ersten zwei Schuljahren kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung möglich. Ab dem Schuljahr 2023/2024 gilt dies auch für die Kinder der 3. Klassen. Für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr benötigen Sie daher keinen Bedarfsnachweis. Ein zusätzlicher Betreuungsumfang muss gesondert beantragt werden. Nur der Bedarf, der über die Kernzeit hinausgeht, muss auch weiterhin nachgewiesen werden. Zur Begründung des Betreuungsbedarfs (Berufstätigkeit oder -ausbildung) benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Antrag beifügen. Über den Betreuungsbedarf während der Zeit vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr entscheidet das Jugendamt und überprüft die erforderlichen Voraussetzungen. 

Das Kita-Jahr endet am 31. Juli 2024. Ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind bereits vor dem Schulbeginn ab Dienstag, den 01. August 2024 in unserer Schule wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine abweichende Regelung notwendig werden, teilen wir Ihnen mit, wo Ihr Kind betreut wird.


Mittagessen kostenfrei

Seit dem 1. August 2019 haben alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen (1. bis 6. Klasse) Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung. Damit Ihr Kind dieses Angebot wahrnehmen kann, müssen Sie mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die Lieferung eines kostenfreien Mittagessens schließen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das hierzu nötige Anmeldeverfahren.